Maßeinlagen

Immer mehr Menschen benötigen für Ihre Arbeitssicherheitsschuhe Maßeinlagen. Die DGUV Regel 112-191 schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhe eingelegt werden dürfen, damit diese weiterhin der Norm entsprechen.

Durch spezielle Schulungen sind wir in der Lage, für viele Hersteller von Arbeitssicherheitsschuhen die Zulassung zur Anfertigung von orthopädischen Einlagen nachzuweisen. Viele Anbieter von Arbeitssicherheitsschuhen bieten uns für die orthopädische Einlagenversorgung praxisorientierte Lösungen. Die Modellauswahl und Anpassung der Einlagen wird von uns in Absprache mit Ihnen für Sie vorgenommen.

Gerne beraten wir Sie ausführlich und helfen Ihnen, die notwendigen Unterlagen für die Kostenübernahme zusammen zu stellen.


Versorgungsmöglichkeiten im Sicherheitsschuh

  • Verkürzungsausgleich bis 10 mm
  • Innen- und/oder Außenranderhöhung
  • Tieflegung und/oder Polsterung

- Einlage -

- Einlage mit Ballenpolster -

- Einlage mit Fersenpolster -

- Einlage mit Ballen- und Fersenpolster -

- Einlage Rohbau -

- Einlage Auslieferzustand -